Herkunft & Geschichte
Mit der testamentarischen Verfügung von 1688 hat der Erbmann Rudolph von der Tinnen verfügt, dass Teile des Überschusses, der aus der Bewirtschaftung seines Vermögens hervorgeht, für die Unterstützung verschämter Armer katholischen Glaubens zu verwenden sind.
Um seinen testamentarisch hinterlegten Willen umzusetzen, hat er des Weiteren angeordnet, dass zwei Exekutoren, die bei Amtsantritt bereits Ihren Nachfolger benennen müssen, für die Umsetzung seiner testamentarischen Verfügung Sorge tragen.
Unterstützt werden die Exekutoren durch den gleichfalls testamentarisch eingesetzten Emonitor, der für die Geschäftsführung und Unterstützung der Exekutoren zuständig sein soll.
Nach dem Aussterben der Linie von der Tinnen floss das bis dato nicht dem Stiftungszweck dienende Vermögen der Stiftung zu.
Der Umsicht der Exekutoren, während der über 330-jährigen Geschichte der Stiftung, ist es zu verdanken, dass heute wie früher dem Stifterwillen entsprochen wird und auch zukünftig entsprochen werden kann.
