und Übergang des I. Exekutoriums auf Wilderich Friedrich Freiherr von Ketteler, bis zu dessen Volljährigkeit übernommen von Clemens Freiherr von Ketteler zu Thüle.
und Übergang des I. Exekutoriums auf Wilderich Friedrich Freiherr von Ketteler, bis zu dessen Volljährigkeit übernommen von Clemens Freiherr von Ketteler zu Thüle.